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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.12.2021 - VerfGH 65/21.VB-2   

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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.12.2021 - VerfGH 65/21.VB-2 (https://dejure.org/2021,52204)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.12.2021 - VerfGH 65/21.VB-2 (https://dejure.org/2021,52204)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. Dezember 2021 - VerfGH 65/21.VB-2 (https://dejure.org/2021,52204)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • doev.de PDF

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Sorgfaltspflichten eines sich selbst vertretenden Rechtsanwalts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sich selbst vertretender Anwalt muss sich rechtzeitig um Vertreter kümmern!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 08.04.2020 - VIII ZR 130/19

    Inzidentprüfung einer unanfechtbaren Entscheidung über das Ablehnungsgesuch durch

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.12.2021 - VerfGH 65/21
    Das gilt selbst dann, wenn eine Rechtsbeschwerde gegen den die Ablehnung betreffenden Verwerfungsbeschluss mangels Zulassung nicht möglich war (BGH, Beschluss vom 30. November 2006 - III ZR 93/06, MDR 2007, 599 = juris, Rn. 4, und Urteil vom 8. April 2020 - VIII ZR 130/19, MDR 2020, 823 = juris, Rn. 20 f.).

    Soweit der Bundesgerichtshof in jüngeren Entscheidungen die Frage aufgeworfen hat, ob von der in § 557 Abs. 2 ZPO angeordneten Bindungswirkung in den Fällen eine Ausnahme zu machen sein könnte, in denen unter Mitwirkung der abgelehnten Richter eine so fehlerhafte Behandlung des Ablehnungsantrags stattgefunden hat, dass damit das grundrechtsgleiche Recht auf den gesetzlichen Richter aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt ist (siehe BGH, Urteile vom 8. April 2020 - VIII ZR 130/19, MDR 2020, 823 = juris, Rn. 22, und vom 27. Mai 2020 - VIII ZR 129/19, DB 2020, 1564 = juris, Rn. 23; die Zulässigkeit einer entsprechenden Verfahrensrüge befürwortend Toussaint, in: FS Vorwerk, 2019, S. 351, 361), hat er sie offen gelassen.

  • BFH, 09.04.2018 - X R 9/18

    Anforderungen an einen auf Krankheit bzw. Handlungsunfähigkeit gestützten

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.12.2021 - VerfGH 65/21
    Dies hat er nötigenfalls durch die Anweisung an seine Kanzlei sicherzustellen, den für solche Fälle vorgesehenen Vertretungsanwalt zu informieren (vgl. BFH, Beschlüsse vom 9. April 2018 - X R 9/18, HFR 2018, 816 = juris, Rn. 16, und vom 21. Juli 2021 - X B 126/20, BB 2021, 2149 = juris, Rn. 13).

    Das gilt auch für einen Einzelanwalt (vgl. BFH, Beschluss vom 9. April 2018 - X R 9/18, HFR 2018, 816 = juris, Rn. 16).

  • BVerfG, 21.11.2018 - 1 BvR 436/17

    Bestimmte Vorbereitungshandlungen können den Eindruck der Voreingenommenheit

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.12.2021 - VerfGH 65/21
    Angesichts der daraus folgenden Unsicherheit über die weitere Rechtsprechungsentwicklung kann die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnungsentscheidung nicht mit dem Hinweis auf die Möglichkeit der Revision gegen die Hauptsacheentscheidung verneint werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. November 2018 - 1 BvR 436/17, NJW 2019, 505 = juris, Rn. 11 ff.).
  • BGH, 27.05.2020 - VIII ZR 129/19

    Inzidentprüfung einer unanfechtbaren Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch wegen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.12.2021 - VerfGH 65/21
    Soweit der Bundesgerichtshof in jüngeren Entscheidungen die Frage aufgeworfen hat, ob von der in § 557 Abs. 2 ZPO angeordneten Bindungswirkung in den Fällen eine Ausnahme zu machen sein könnte, in denen unter Mitwirkung der abgelehnten Richter eine so fehlerhafte Behandlung des Ablehnungsantrags stattgefunden hat, dass damit das grundrechtsgleiche Recht auf den gesetzlichen Richter aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt ist (siehe BGH, Urteile vom 8. April 2020 - VIII ZR 130/19, MDR 2020, 823 = juris, Rn. 22, und vom 27. Mai 2020 - VIII ZR 129/19, DB 2020, 1564 = juris, Rn. 23; die Zulässigkeit einer entsprechenden Verfahrensrüge befürwortend Toussaint, in: FS Vorwerk, 2019, S. 351, 361), hat er sie offen gelassen.
  • BGH, 26.11.2015 - VI ZR 488/14

    Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil des Berufungsgerichts: Schlüssige

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.12.2021 - VerfGH 65/21
    Ein zweites Versäumnisurteil unterliegt der Revision ohne Zulassung und ohne Rücksicht auf den Wert des Beschwerdegegenstands nach § 565 Satz 1, § 514 Abs. 2 Satz 1 ZPO nur insoweit, als sie darauf gestützt wird, dass ein Fall der schuldhaften Versäumung nicht vorgelegen habe (BGH, Beschluss vom 26. November 2015 - VI ZR 488/14, BGHZ 208, 75 = juris, Rn. 5).
  • BVerfG, 05.05.2021 - 1 BvR 526/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Befangenheitsantrags wegen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.12.2021 - VerfGH 65/21
    dd) Weil die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss bereits unzulässig ist, besteht kein Anlass zu erwägen, ob wegen eines zu Unrecht als unzulässig verworfenen Ablehnungsgesuchs und eines daraus folgenden Verstoßes gegen Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG auch das zweite Versäumnisurteil als die unmittelbar nachfolgende Entscheidung in der Hauptsache aufzuheben ist (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2021 - 1 BvR 526/19, NJW-RR 2021, 1436 = juris, Rn. 30).
  • BVerfG, 12.01.2009 - 1 BvR 3113/08

    Zur selbständigen Anfechtbarkeit von Zwischenentscheidungen über

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.12.2021 - VerfGH 65/21
    Bei der verfahrensgegenständlichen Zurückweisung der Ablehnung zweier Richter am Oberlandgericht als befangen, gegen die die Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO nicht zugelassen worden ist, handelt es sich - nach derzeitigem Stand - um eine nach den einschlägigen Vorschriften der Zivilprozessordnung für das weitere Verfahren bindende Entscheidung (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 12. Januar 2009 - 1 BvR 3113/08, BVerfGK 15, 18 = juris, Rn. 15).
  • BGH, 07.12.2017 - IX ZR 81/17

    Zweites Versäumnisurteil wegen Nichterscheinens der Partei zur Verhandlung über

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.12.2021 - VerfGH 65/21
    So kann in dem - von der Beschwerdeführerin nach ihrem Vorbringen auch eingeleiteten - Revisionsverfahren gegen das dem angegriffenen Beschluss nachfolgende zweite Versäumnisurteil nicht geltend gemacht werden, das erkennende Gericht sei bei Erlass des zweiten Versäumnisurteils nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen, weil es das Ablehnungsgesuch zu Unrecht als unzulässig verworfen habe (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - IX ZR 81/17, WM 2018, 445 = juris, Rn. 5 ff., und Urteil vom 5. Juli 2018 - IX ZR 264/17, NJW 2018, 3252 = juris, Rn. 16 ff.).
  • BGH, 05.07.2018 - IX ZR 264/17

    Fernbleiben der ordnungsgemäß geladenen Partei wegen der vermeintlich

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.12.2021 - VerfGH 65/21
    So kann in dem - von der Beschwerdeführerin nach ihrem Vorbringen auch eingeleiteten - Revisionsverfahren gegen das dem angegriffenen Beschluss nachfolgende zweite Versäumnisurteil nicht geltend gemacht werden, das erkennende Gericht sei bei Erlass des zweiten Versäumnisurteils nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen, weil es das Ablehnungsgesuch zu Unrecht als unzulässig verworfen habe (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - IX ZR 81/17, WM 2018, 445 = juris, Rn. 5 ff., und Urteil vom 5. Juli 2018 - IX ZR 264/17, NJW 2018, 3252 = juris, Rn. 16 ff.).
  • BGH, 30.11.2006 - III ZR 93/06

    Rechtsfolgen der erfolgreichen Richterablehnung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.12.2021 - VerfGH 65/21
    Das gilt selbst dann, wenn eine Rechtsbeschwerde gegen den die Ablehnung betreffenden Verwerfungsbeschluss mangels Zulassung nicht möglich war (BGH, Beschluss vom 30. November 2006 - III ZR 93/06, MDR 2007, 599 = juris, Rn. 4, und Urteil vom 8. April 2020 - VIII ZR 130/19, MDR 2020, 823 = juris, Rn. 20 f.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 20/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Ablehnung

  • BGH, 21.08.2019 - XII ZB 93/19

    Anwalt in eigener Sache muss für Vertretung sorgen!

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 50/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs

  • BFH, 21.07.2021 - X B 126/20

    Keine Wiedereinsetzung bei krankheitsbedingter Überlastung ohne Bemühen um einen

  • BGH, 29.10.2015 - IX ZB 12/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltsverschulden bei Versäumung der

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - VerfGH 149/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs in einem

  • BVerfG, 03.09.2020 - 1 BvR 1786/20

    Ablehnung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.11.2022 - VerfGH 69/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs und gegen ein

    Der Zivilsenat hatte zuvor mit Beschluss vom selben Tag ein von der Beschwerdeführerin gegen zwei seiner Mitglieder angebrachtes Ablehnungsgesuch unter Mitwirkung der abgelehnten Richter als unzulässig verworfen (vgl. dazu VerfGH NRW, Beschluss vom 7. Dezember 2021 - VerfGH 65/21.VB-2).

    Diese wies der Verfassungsgerichtshof mit Beschluss vom 7. Dezember 2021 - VerfGH 65/21.VB-2 - als unzulässig zurück.

    Sie sieht durch die Entscheidungen des 33. Zivilsenats vom 5. Februar 2021, die bereits Gegenstand des Verfassungsbeschwerdeverfahrens VerfGH 65/21.VB-2 waren, sowie durch dessen Beschluss vom 14. April 2021 über ihr Ablehnungsgesuch vom 17. März 2021 ihr Recht auf den gesetzlichen Richter aus Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG und das Willkürverbot aus Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 3 Abs. 1 GG verletzt.

    Ein Rechtsanwalt, der sich im Verfassungsbeschwerdeverfahren selbst vertritt, ist hinsichtlich der Sorgfaltsanforderungen nicht wie ein Beteiligter, sondern wie ein Rechtsanwalt zu behandeln (VerfGH NRW, Beschluss vom 7. Dezember 2021 - VerfGH 65/21.VB-2, AnwBl 2022, 237 (Leitsatz) = juris, Rn. 16).

    Am 26. Februar 2021 ist der Beschwerdeführerin im parallel anhängigen Berufungsverfahren vor dem 33. Zivilsenat der Beschluss vom 5. Februar 2021 über die Verwerfung ihres dortigen früheren Ablehnungsgesuchs zugestellt worden, wie sie im Verfassungsbeschwerdeverfahren VerfGH 65/21.VB-2 vorgetragen hat (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 7. Dezember 2021 - VerfGH 65/21.VB-2, AnwBl 2022, 237 (Leitsatz) = juris, Rn. 4).

    Die Beschwerdeführerin hatte - im Verfahren VerfGH 65/21.VB-2 - wegen derselben gerichtlichen Entscheidungen bereits zuvor Verfassungsbeschwerde zum Verfassungsgerichtshof erhoben.

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.12.2021 - VerfGH 77/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung von Ablehnungsgesuchen in einem

    In dem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht erging gegen sie als Berufungsführerin am 5. Februar 2021 ein zweites Versäumnisurteil, nachdem der Zivilsenat zuvor ein von der Beschwerdeführerin gegen zwei seiner Mitglieder angebrachtes Befangenheitsgesuch vom 4. Februar 2021 unter Mitwirkung der abgelehnten Richter als unzulässig verworfen hatte (vgl. dazu VerfGH NRW, Beschluss vom 7. Dezember 2021 - VerfGH 65/21.VB-2).

    Mit diesem Beschluss erledigt sich der Antrag der Beschwerdeführerin auf Verbindung dieses Verfahrens mit dem von ihr eingeleiteten Verfassungsbeschwerdeverfahren VerfGH 65/21.VB-2.

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.01.2022 - VerfGH 116/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Zulassung der

    aa) Eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Zwischenentscheidung, wie sie hier in Rede steht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 2002 - 2 BvQ 32/02, NStZ-RR 2002, 309 = juris, Rn. 4), ist nur dann nicht nach dem Subsidiaritätsgrundsatz ausgeschlossen, wenn sie zu einem bleibenden rechtlichen Nachteil für den Betroffenen führt, der später nicht oder nicht vollständig behoben werden kann (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 7. Dezember 2021 - VerfGH 65/21.VB-2, juris, Rn. 10, m. w. N.).
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